Impressum



Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH
Oststraße 11–13
50996 Köln

Vertreten durch:
Geschäftsführer Stefan Engels, Michael Burmann, Hans Christian Störkel

Kontakt

Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH
Oststraße 11–13
50996 Köln
Telefon: +49 (0) 221 39 80 69 80
Fax: +49 (0) 221 39 80 69 60
E-Mail: info@werte-invest.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 67818

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE269086126
BaFin-ID.: 10123021

Zuständige Aufsichtsbehörden

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
sowie Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am
www.bafin.de

Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung Düsseldorf
Berliner Allee 14
40212 Düsseldorf
www.bundesbank.de

Die Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Zuständige Kammer: IHK Industrie- und Handelskammer zu Köln

Erlaubnisse

Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH ist ein Wertpapierinstitut mit Erlaubnis nach § 15 WpIG und besitzt folgende Erlaubnisse:

Erlaubnis für Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
Erlaubnis für Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
Erlaubnis für Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
Erlaubnis für Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)

So finden Sie uns auf der BaFin Web-Seite:
https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/institutDetails.do?cmd=loadInstitutAction&institutId=123021

Beschwerden/Streitschlichtung/Beschwerdestellen

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die oben angegebenen Adress-und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.

Ombudsmann

Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist unser Unternehmen verpflichtet, auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig. Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet: Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main. Homepage: http://vuv-ombudsstelle.de

Datenschutzkoordinator
Waldemar Galinger
E-Mail: w.galinger@werte-invest.de

Beauftragter Geldwäsche- und Betrugsprävention
Christian Störkel
E-Mail: c.stoerkel@werte-invest.de

Informationssicherheitsbeauftragter
Waldemar Galinger
E-Mail: w.galinger@werte-invest.de

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH gem. § 134b AktG

Die Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Die Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH nimmt keine Aktionärsrechte ihrer Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

(1) Die Werte Invest Vermögensverwaltung GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

(2) Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

(3) Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und/oder den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

(4) Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

(5) Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

(6) Eine jährliche Veröffentlichung bzw. Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

(7) Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Beschreibung des Nachhaltigkeitskonzepts in der Vermögensverwaltung (OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

• Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

• Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

• Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

• Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

• Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 7 OffenlegungsVO)

Nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) Offenlegungs-VO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:

• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.

• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. -empfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) OffenlegungsVO).

• Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale i.S.d. Art. 8 OffenlegungsVO ist nicht beabsichtigt. Nachhaltige Investitionen i.S.d. Art. 9 OffenlegungsVO werden nicht angestrebt.

• Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

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